In Sachen Corona-Soforthilfe ist weiterhin Vorsicht geboten, nicht nur bei der Antragsstellung. Nun versuchen Betrüger, durch E-Mails mit einer Blanco-Bescheinigung, geschmückt mit dem Landeswappen, Daten von Unternehmern abzugreifen. Bitte prüfen sie alle eingehend E-Mail auf ihre Authentizität und die Richtigkeit des Absenders. Das Land Nordrhein-Westfalen ausschließlich Adresse, welche auf @nrw.de enden. Auch andere Länder melden …
Category: Allgemein
Bonuszahlungen an die Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Regelung angekündigt, dass solche Zahlungen bis zu 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei sind. Damit sollen diese Zahlungen zu 100 % bei den Mitarbeitern ankommen. Eine Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen (z.B. die sog. „systemrelevanten Berufe“) soll es dabei nicht geben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen …
NRW-Soforthilfe 2020 – Antragsformulare ab Freitag 27.3.2020
UPDATE 27.3.2020! weitere Alternative Voraussetzung für den Soforthilfeantrag: Wegfall von mehr mehr als 50% der Aufträge aus der Zeitvor dem 1.März aufgrund der Corona-Panemie. Wegfall der Eidesstattlichen Versicherung! Es wird nur verlangt, dass der Antragsteller versichert, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht werden. Damit ist augenscheinlich scharfe Sanktionierung versehentlich unrichtiger …
NRW bringt Rettungsschirm für Klein-Unternehmer auf den Weg
Das Land Nordrhein-Westfalen bringt laut einer Pressemitteilung vom 19.März 2020 einen Rettungsschirm in Form eines Sondervermögens von 25 Milliarden Euro auf den Weg. Damit sollen vor allem Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige unterstützt werden. Zu den Antragsmodalitäten halten wir Sie auf dem Laufenden. https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/stk_19.03.2020_anlage_massnahmenpaket.pdf
Stundung von fälligen Steuerzahlungen
Die Finanzämter gewähren den von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Betroffenen, Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern, aber auch Vermietern, die unter Einnahmen-Ausfällen und Umsatzeinbußen leiden, auf Antrag die zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen. Einen Antrag finden Sie auf den Seiten der Finanzverwaltung. https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/site-template/pdf/Corona-Virus/Antrag_auf_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich und beraten Sie gerne.
Corona-Virus – Informationen zum Kurzarbeitergeld
Aufgrund der gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft hat die Bundesregierung das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld verabschiedet. Folgende Erleichterungen sollen rückwirkend zum 1. März umgesetzt werden: Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom …