Die Finanzämter gewähren den von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Betroffenen, Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern, aber auch Vermietern, die unter Einnahmen-Ausfällen und Umsatzeinbußen leiden, auf Antrag die zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen. Einen Antrag finden Sie auf den Seiten der Finanzverwaltung. https://www.stbk-koeln.de/fileadmin/site-template/pdf/Corona-Virus/Antrag_auf_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich und beraten Sie gerne.
Tag: Corona
NRW gewährt Dauerfristverlängerung ohne 1/11 Zahlung
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt auf Antrag rückwirkend für das Jahr 2020 die Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ohne die Zahlung des sonst Üblichen Betrages von 1/11 der Vorjahres-Zahllast. Der Antrag wird gestellt durch die Abgabe einer berichtigten Anmeldung mit der Zahllast 0 Euro. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben oder wir …
Corona-Virus – Informationen zum Kurzarbeitergeld
Aufgrund der gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft hat die Bundesregierung das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld verabschiedet. Folgende Erleichterungen sollen rückwirkend zum 1. März umgesetzt werden: Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom …